Aufrechterhaltung der Medizinprodukteversorgung während der Omikron-Welle

D-Stuttgart | Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg informiert über Handlungsempfehlungen für Unternehmen, um hohe Personalausfälle und daraus folgende eine Einschränkung der Medizinprodukteversorgung zu verhindern.

Durch die größere Infektiosität der Omikron-Variante erfährt die Corona-Pandemie eine neue Dimension. Es ist mit einer hohen Zahl an Infizierten zu rechnen, die eine noch größere Zahl an Kontaktpersonen nach sich zieht, die sich je nach Impfstatus ggf. in Quarantäne begeben müssen. Diese Entwicklung kann zu einem hohen Personalausfall führen, was bei der Bereitstellung von Medizinprodukten eventuell zu Verzögerungen führen könnte. Vor dem Hintergrund des unverzichtbaren Beitrags der Medizinprodukte für die medizinische Versorgung, gilt es diese Entwicklung frühzeitig im Blick zu behalten.

Mit Sicherheit setzt auch die Medizinprodukteindustrie schon seit Beginn der Corona-Pandemie alles daran, Ansteckungen ihres Personals zu minimieren, und auch entsprechende Pandemie- und Hygienepläne erstellt hat. Angesichts der nun bereits angelaufenen Omikron-Welle weist das Ministerium aber dennoch auf die Notwendigkeit hin, diese Pandemiepläne zu überprüfen und gegebenenfalls an die aktuelle Situation anzupassen.

Eine Hilfestellung können u. a. die Handlungsempfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sein sowie ein Informationsblatt des BBK zur Anpassung der betrieblichen Pandemieplanung an die aktuelle Coronalage, die unter folgendem Link zu finden sind:

KRITIS Covid-19-Handlungsempfehlungen

Pandemieplanung Anpassung Coronalage

Die folgenden Empfehlungen können die Handlungsempfehlungen des BBK noch ergänzen:
- strikte Hygienemaßnahmen einschließlich regelmäßiger Tests auch der geimpften Beschäftigten,
- Anstreben eines vollständigen Impfschutzes für alle Beschäftigten,
- wenn möglich Dienstgruppen ohne wechselseitige Kontakte bilden („starres Schichtmodell“),
- wenn möglich Dienstgruppen an unterschiedlichen Standorten einsetzen (z. B. fest zugeordnete Filialen),
- Priorisierung der Arbeitsfelder.

Das Ministerium bittet außerdem um frühzeitige Information, wenn sich eine Einschränkung der Medizinprodukteversorgung für bestimmte Produkte abzeichnen würde. Es könnten dann in Abstimmung mit den zuständigen Behörden individuelle Maßnahmen geprüft werden.



(Quelle: Brief des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, 21.12.2022)

Kontakt

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration
Baden-Württemberg
Postfach 103443
70029 Stuttgart
E-Mail: poststelle@sm.bwl.de
Website: www.sozialministerium-bw.de