D-Berlin | In der dritten Ausschreibungsrunde des Innovationsprogramms für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen fördert das Bundeswirtschaftsministerium Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für eine bessere Gesundheit und Pflege.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert im Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) marktnahe, nichttechnische Innovationen in den Bereichen Gesundheit und Pflege. Dabei geht es z.B. „um innovative Lösungen zur Verbesserung der Prävention, Versorgung und Rehabilitation, neue Design und Konzepte für Inklusionsinnovationen oder würdiges Altern sowie innovative Unterstützungskonzepte für kranke und pflegebedürftige Menschen“ (Pressemitteilung). Allgemeine Voraussetzungen der IGP-Förderrichtlinie sind Innovationshöhe, Vermarktungschancen, positive Effekte auf Dritte, Qualität und Überzeugungskraft des Projekts, Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten sowie Förderbedarf und Anreizeffekt. Für die Förderung stehen insgesamt 10 Mio. Euro zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (inkl. Gründungen, Selbständige, gemeinwohlorientierte Unternehmen) sowie mit diesen Unternehmen kooperie-rende Forschungseinrichtungen wie Hochschulen. Teilnahmeanträge sind unter www.bmwk.de/igp verfügbar. Die Frist für die Einreichung der Anträge endet am 27.08.2024 um 15 Uhr. Die Teilnehmeranträge sind ausschließlich elektronisch über die Plattform positron:s zu stellen. Anträge, die im Teilnahmewettbewerb überzeugen, kommen in die Jurybewertung. Die Antragsstellenden können zu einer Projektvorstellung eingeladen werden, die vorrausichtlich im Januar 2025 stattfindet.
(Quelle und weitere Infos: Pressemitteilung 12.06.2024, Webseite BMWK)