DMP-Schulungen ab sofort per Video möglich

D-Schwerin | Bisher konnten Schulungen für Disease-Management-Programme (DMP), besondere Behandlungskonzepte für chronische Erkrankungen, nur in Präsenz abgehalten werden. Das ändert sich ab sofort. Denn im November 2023 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), dass DMP-Schulungen auch als Videokonferenzen gehalten werden können. Am 09. März 2024 ist der Beschluss in Kraft getreten.

Online-Schulungen für DMP

Disease-Management-Programme gibt es schon seit vielen Jahren, bisher waren sie aber an Präsenzbesuche in den Praxen gebunden – im Gegensatz zu vielen ärztlichen Leistungen, die seit längerem auch per Videosprechstunden möglich sind.

 

Aktuell gibt es strukturierte Disease-Management-Programme für folgende Krankheiten:

  • Diabetes mellitus Typ 1
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • Brustkrebs  
  • Koronare Herzkrankheit (KHK)
  • Asthma bronchiale  
  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)

 

Weil diese Programme jetzt auch Schulungen per Videosprechstunde beinhalten dürfen, können Patient:innen dieser Programme flexibler von den vermittelten Inhalten profizieren. Zum Beispiel könnten Teilnehmende des COPD-DMP den Umgang mit Peak-Flow-Messgeräten virtuell lernen und dabei den Weg in die Praxis einsparen. Für Praxen verringert sich gleichzeitig der organisatorische Aufwand, weil keine Räumlichkeiten bereitgestellt werden müssen.

Am Inhalt und Ablauf der Schulungen ändert das wenig. Laut Beschluss müssen die Schulungen in „synchroner Interaktion zwischen Schulungspersonal und zu schulenden Personen“ stattfinden – also in Echtzeit. Aufzeichnungen von Online-Schulungen sind demnach nicht ausreichend. Patient:innen müssen die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen und Unklarheiten zu klären.

 

Voraussetzungen für die Implementierung

Das Curriculum der Videoschulungen muss dem G-BA entsprechend folgende Aspekte beinhalten:

  1. Für das Videoformat geeignete Anteile inklusive Empfehlungen zur Durchführung im Videoformat
  1. Erforderliche Kompetenzen der schulenden Leistungserbringer
  1. Strukturelle Anforderungen (z.B. Gruppengröße)
  1. Erforderliche Maßnahmen des Qualitätsmanagements

 

Die technischen Vorgaben für die Videoschulungen entsprechen dabei den gängigen Vorgaben für Videosprechstunden. Insbesondere muss ein zertifizierter Videodienst wie arztkonsultation zum Einsatz kommen. Wichtig ist dabei, dass nicht nur reguläre Videosprechstunden, sondern auch die geplante Gruppengröße abbildbar sind. Mit arztkonsultation ist dies leicht: Die Videosprechstunde ist mit wenigen Klicks einsatzbereit und die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung garantiert eine sehr hohe Datensicherheit. Viele Leistungserbringer setzen bereits auf arztkonsultation. Etwa jede achte Videosprechstunde in Deutschland findet über arztkonsultation statt.  

 

Auf dem Weg zu einem digitalen Gesundheitssystem

Der Beschluss des G-BA ist eine richtungsweisende Entscheidung. Denn er verstärkt nicht nur die Flexibilität von Teilnehmenden von DMP, sondern spiegelt auch die wachsende Akzeptanz telemedizinischer Lösungen sowie ihre zunehmende Integration in das deutsche Gesundheitswesen wider.

Die Ausweitung der Videosprechstunde auf DMP entspricht einer patientenzentrierten Versorgung, die unnötige Hürden abbaut und gleichzeitig die Möglichkeiten für Leistungserbringer erweitert – ein absolut sinnvoller Schritt für ein modernes Gesundheitssystem!

 

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(Quelle: Arztkonsultation ak GmbH News, 18.03.2024)

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