D-Stuttgart | Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wider, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.
Förderziel
Die systematische Beobachtung definierter Gruppen von Patientinnen und Patienten mittels klinischer Studien sowie die Bewertung vorhandener Studienergebnisse durch systematische Übersichtsarbeiten sind zentrale Instrumente der klinischen Forschung. Beide Instrumente unterstützen den Transfer von Forschungserkenntnissen in die Patientenversorgung und damit die Einführung von innovativen Therapiekonzepten in das Gesundheitssystem. Gleichzeitig bilden sie die Grundlage für eine evidenzbasierte Medizin und stellen die Qualität der medizinischen Versorgung sicher.
Für viele Diagnose- und Therapiemaßnahmen liegt derzeit noch kein empirisch erbrachter Nachweis des Nutzens vor – man spricht von Lücken in der medizinischen Evidenz bzw. Evidenzlücken.
Ziel dieser Förderinitiative ist das Schließen von Evidenzlücken, die eine hohe Relevanz für die betroffenen Patientinnen und Patienten sowie für die medizinische Versorgung dieser Menschen in Deutschland haben.
Gegenstand der Förderung
Die Förderinitiative ist in drei Fördermodule unterteilt. Gefördert werden in der Regel Einzelvorhaben. In begründeten Ausnahmefällen können in Modul 1 („konfirmatorische und explorative klinische Studien“) klinische Studien zu digitalen Gesundheitsanwendungen als Verbundvorhaben gefördert werden, wenn die Beteiligung eines Unternehmens als Partner für die Realisierung der Studie unbedingt notwendig ist. Auch in Modul 3 können Verbundvorhaben gefördert werden.
Modul 1: konfirmatorische und explorative klinische Studien
Modul 2: systematische Übersichtsarbeiten von klinischen Studien
Modul 3: Patientenbeteiligung in der Konzeptentwicklungsphase
Anwendungsempfänger
Für alle Module gilt: Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (z. B. Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen).
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind nur in besonderen Ausnahmefällen antragsberechtigt, wenn sie
- gleichzeitig auch eine Einrichtung der Gesundheitsversorgung sind oder
- als kleines oder mittleres Unternehmen in Modul 1 in klinischen Studien zu digitalen Gesundheitsanwendungen eingebunden werden müssen. Ansonsten können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die keine Einrichtung der Gesundheitsversorgung sind, von den Antragstellenden als Unterauftragnehmer einbezogen werden.
Für Modul 3 (Konzeptentwicklungsphasen) sind zusätzlich zu den oben genannten Antragsberechtigten zivilgesellschaftliche Organisationen sowie weitere Institutionen (z. B. Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Selbsthilfegruppen) antragsberechtigt. Alle Antragsberechtigten können sowohl als Zuwendungsempfänger als auch als Unterauftragnehmer fungieren.
Einreichfrist
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 25. Oktober 2022 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag (Vorhabenbeschreibung und Formantrag) vorzulegen.
Zusammengefasst: